Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit wird tagtäglich geltendes Deutsches Recht außer Kraft gesetzt. Tiere werden ohne Betäubung getötet, indem ihnen der Hals aufgeschnitten wird. Dabei ist teilweise ein Todeskampf von 60 Sekunden keine Seltenheit - 60 Sekunden Todesangst, Schmerzen und Leid, die mit einer einfachen Betäubung verhindert werden könnten. Moslems begründen dies damit, daß ihnen vom Koran vorgeschrieben wird, sie müssten geschächtetes Fleisch essen, alles andere sei "haram".
Wir haben dazu diese Fatwa hier gefunden, die diese Aussage klar als Lüge entlarvt!
"Alle Tiere, die von Gottlosen geschlachtet sind, darf ein Muslim nicht essen. Zu den Gottlosen gehören (jedoch) nicht die Juden und Christen. Nur das Fleisch eines Tieres, das von den Juden und Christen geschlachtet wurde, dürfen wir essen. Dies steht im Koran in der Sure "al-ma'ida" [Sure 5]. Jedoch dürfen wir [Muslime] die Kochtöpfe aller Gottlosen nicht benutzen. Allahs Prophet ordnete an, dass wir dies nur im Notfall tun dürfen. Dann müssen wir zunächst die Topfe abwaschen und dürfen sie erst dann benutzen."2
Da Christen ihre Schlachttiere weder unbetäubt schlachten noch schächten, müsste nach gängiger Auffassung der Verzehr dieses Fleisches verboten sein. Dieses Rechtsgutachten sagt jedoch ganz klar aus, daß auch ungeschächtetes Fleisch von einem Moslem gegessen werden darf, so lange das Tier von einem Juden oder Christen geschlachtet wurde!
Selbstverständlich ist uns bekannt, daß einzelne Fatawa nicht per se für alle bindend sind, bei einem Interesse an einer Integration und an einem Respektieren unseres Tierschutzes seitens der Moslemverbände und Moscheevereine könnte diese Fatwa jedoch von diesen als für ihre Mitglieder geltend erklärt werden.
Fußnoten:
-
-
Quelle: http://www.islamkritik.com
|