[ironie on]
Zum Glück gibt es treu sorgende, katholische Eltern, die Sohnemann
vor den Abgründen des Sexualunterrichts bewahren wollen.
Leider hat das Gericht eine andere Meinung hierzu:
[/ironie aus]
16. Juni 2006
Kein Anspruch auf Befreiung vom Sexualkundeunterricht
Ein Gymnasiast und seine Eltern haben vor dem Verwaltungsgericht Münster vergeblich die Feststellung begehrt, dass der Schulleiter ihn vom Sexualkundeunterricht der 6. Klasse im Januar 2006 hätte befreien müssen. Auch ihre Anträge, bestimmte Passagen aus den Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums für die Sexualerziehung zu streichen, blieben erfolglos.
Der Schüler, der in einem katholischen Kolleg wohnt und ein öffentliches Gymnasium im Kreis Warendorf besucht, war den entsprechenden Stunden des Biologieunterrichts ferngeblieben. Seine Eltern und der Kollegleiter sahen den Sexualkundeunterricht als verfrüht und indoktrinierend an. Die Richtlinien des Landes und das Biologiebuch, auf deren Grundlage der Unterricht erfolgt sei, nähmen auf den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Schüler keine Rücksicht.
Außerdem vermittelten sie das Leitbild eines freizügigen Sexuallebens außerhalb der Ehe unter Verwendung von Verhütungsmitteln und die Gleichwertigkeit von Homo-, Bi- und Heterosexualität. Dies sei mit ihren, an den Lehren der katholischen Kirche ausgerichteten Wertvorstellungen nicht vereinbar.
Aus Rücksicht auf ihr Erziehungsrecht und das Persönlichkeitsrecht ihres Sohnes hätte der Schulleiter den Gymnasiasten daher auf ihren Antrag hin von den jeweiligen Unterrichtseinheiten befreien müssen.
Dies sah die 1. Kammer in ihrem heutigen Urteil unter Berücksichtigung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anders. Der Sexualkundeunterricht werde in Wahrnehmung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags aus Art. 7 Abs. 1 GG erteilt. In Ausübung dieses Auftrags sei die Schule nicht nur zur bloßen Tatsachenvermittlung, sondern auch zur Erörterung von Fragen der Sexualethik berechtigt. Der Unterricht dürfe jedoch nicht indoktrinierend in dem Sinne sein, dass ein bestimmtes Sexualverhalten befürwortet oder abgelehnt werde. Auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern auf dem Gebiet der Sexualität müsse Rücksicht genommen werden.
Die Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums würden diesen Anforderungen gerecht.
Der auf der Grundlage dieser Richtlinien erteilte Unterricht und das dabei verwendete Biologiebuch stellten - im Rahmen der bloßen Tatsachenvermittlung - die verschiedenen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung dar, ohne deren Verwendung jedoch wertend vorzugeben. Die verschiedenen Formen, in denen Menschen zusammen- und ihre Sexualität auslebten (Ehe, homosexuelle Lebenspartnerschaft usw.), würden in rechtlich nicht zu beanstandender Weise erörtert. Die hierin notwendigerweise liegende Gleichstellung trage lediglich der Rechtswirklichkeit, insbesondere der rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften, Rechnung.
Az.: 1 K 411/06 (nicht rechtskräftig)
Quelle - http://www.wdr.de/studio/muenster/radio/archiv/texte.jhtml
Freitag, 16.06.2006
Streit um Sexualkundeunterricht
Ein Schüler aus Beckum darf nicht vom Sexualkundeunterricht abgemeldet werden.
Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Münster heute eine Klage streng katholischer Eltern abgewiesen. Sie hatten ihren Sohn vom Sexualunterricht in einem Beckumer Gymnasium ferngehalten. Sie seien nicht grundsätzlich gegen Sexualunterricht, erklärten die Eltern heute über ihre Anwältin vor Gericht, aber: ein Unterricht, der nicht zu Keuschheit und Triebverzicht erziehe, sei ihrem Sohn nicht zuzumuten.
So verführten die Nackt-Darstellungen im Biologiebuch und eine ganze Seite über Verhütung zu einer verfrühten Sexualität.
Gegen die Pflichtteilnahme am Sexualunterricht wandte sich heute auch Pater von Canstein, Leiter des katholischen Wohnheims Haus Assen in Lippstadt. Dort ist der Junge in der Woche untergebracht. Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage ab: Die Schule habe die Pflicht, über Sexualität zu informieren, das schließe nicht aus, dass die Eltern ihre Kinder nach ihren Wertvorstellungen erziehen.
Die Eltern des Jungen wollen möglicherweise vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
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