Der Augsburger Bischof Walter Mixa soll nach einem Medienbericht in Bayern einen Exorzisten zur Teufelsaustreibung beauftragt haben. Das meldete der Bayerische Rundfunk am Montag unter Berufung auf eine nicht näher genannte Quelle. Nach Aussagen «verschiedener Beteiligter» werde in Deutschland beinahe täglich ein Exorzismus vollzogen, meist inoffiziell und ohne Wissen der Diözesen.
Augsburg (ddp-bay). Der Augsburger Bischof Walter Mixa soll nach einem Medienbericht in Bayern einen Exorzisten zur Teufelsaustreibung beauftragt haben. Das meldete der Bayerische Rundfunk am Montag unter Berufung auf eine nicht näher genannte Quelle. Nach Aussagen «verschiedener Beteiligter» werde in Deutschland beinahe täglich ein Exorzismus vollzogen, meist inoffiziell und ohne Wissen der Diözesen. «Mir ist im Bistum Augsburg kein Fall bekannt», sagte hingegen der Augsburger Bistums-Sprecher Christoph Goldt auf ddp-Anfrage. Goldt kritisierte die Darstellung von Exorzismus in den Medien als «bedauerlich» und forderte eine «sachliche Ebene» für die Diskussion. «Da ist nichts Geheimnisvolles dabei», betonte er. Ein Sprecher des Erzbistums Paderborn (Nordrhein-Westfalen) bestätigte dagegen, dass dort in den vergangenen acht Jahren drei Menschen von einem Seelsorger exorziert worden seien, weil sie «besessen» gewesen sein sollen. Ob es sich bei dem Priester wie vom BR berichtet um einen Exorzisten aus Bayern handelte, sagte der Sprecher nicht. «Exorzismus hat mit spektakulären Filmklischees nichts zu tun», hieß es in einer Stellungnahme des Bistums Augsburg. Bei der Austreibung von Dämonen und bösen Mächten handle es sich um «Gebete mit der Bitte um Befreiung vom Bösen», wie sie auch im «Vaterunser» in der Zeile «erlöse uns von dem Bösen» enthalten seien. Der sogenannte große Exorzismus werde auf Wunsch einzelner Menschen vorgenommen, die sich besonders von bösen Mächten bedrängt fühlten, hieß es weiter. Es handle sich um ein «Befreiungsgebet», das nur mit spezieller Genehmigung des Diözesanbischofs ausgeführt werden dürfe, um Missbräuchen vorzubeugen und die Betroffenen vor Bloßstellungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Dies seien jedoch «seltene Einzelfälle».
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