Iran - Steinigung wegen außerehelichem Sex - Neun neue Todesurteile
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Mindestens acht Frauen und ein Mann sind im Iran wegen Ehebruch und unerlaubten sexuellen Handlungen zum Tode verurteilt worden. Die Verurteilten sollen gesteinigt werden. Nach Angaben der Verteidiger der Verurteilten, können die Hinrichtungen jeden Moment vollzogen werden. Die Anwälte haben zwar Hilfe gesucht bei der obersten Instanz der iranischen Justiz, aber es gebe keine Garantien, dass die Urteile ausgesetzt oder in Haftstrafen umgewandelt werden.
Die acht Frauen wurden unter anderem verurteilt wegen Prostitution, Inzest und Ehebruch. Sie sind zwischen 27 und 43 Jahre alt. Der Mann ist 50 Jahre alt und Musiklehrer - er wurde zum Tode verurteilt, weil er mit einer der Kursteilnehmerinnen außerehelichen Sex gehabt haben soll.
Das iranische Strafgesetzbuch sieht bei Verurteilungen wegen Ehebruchs vor, dass Männer bis zur Taille und Frauen bis zur Brust eingegraben werden, wonach die Steinigung erfolgen soll - die Steine dürfen dabei nicht so groß sein, dass sie die Verurteilten schon beim ersten Steinwurf töten. Die Verurteilten sollen möglichst lange leiden und der Tod bei der Vollstreckung des Urteils, so lange wie möglich herausgezögert werden.
Die Menschenrechtsorganisation “Amnesty International” forderte Anfang dieses Jahres Iran zur Abschaffung “dieser grotesken Strafe” auf und wies darauf hin, dass viele der Todesurteile nach unfairen Gerichtsverhandlungen erfolgten.
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