Von Roland Ströbele
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de
Neu-Ulm/Schwaighofen Weil der islamische Vorbeter in der Moschee in Schwaighofen einem 13-jährigen Türkenbuben mit Schlägen gedroht hat, wenn er noch einmal den evangelischen Religionsunterricht in der Pfuhler Realschule besucht, ist er gestern vom Amtsgericht Neu-Ulm zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt worden.
Amtsrichterin Gabriele Buck betonte gestern ausdrücklich, dass dieses Urteil mit der Religionsausübung nichts zu tun habe, sondern ausschließlich damit, dass jemand einen anderen mit Gewalt daran hindern wollte, etwas Bestimmtes zu tun.
So waren die Prozessbeteiligten gestern meilenweit von einem religiös motivierten Verfahren entfernt. Es ging ausschließlich um den Vorwurf der Nötigung, derer sich der Imam schuldig gemacht haben soll, als er angeblich den 13-Jährigen mit Schlägen bedroht hatte. Damit nicht genug: Er soll den Buben auch mit der Drohung eingeschüchtert haben, er werde in die Hölle kommen, wenn er noch einmal in den evangelischen Religionsunterricht gehe.
Der Bub hatte zusammen mit einem Freund aus reinem Interesse freiwillig den evangelischen Religionsunterricht an der Pfuhler Realschule besucht und daran offenkundig Gefallen gefunden. Als er urplötzlich dem Religionsunterricht fernblieb, erkundigte sich die Lehrerin nach den Hintergründen und erfuhr, dass der Junge vom Imam bedroht worden sei. Ähnliches hatte auch ein Freund des Buben geschildert.
Ins Rollen kam das Verfahren, als die Religionslehrerin in einer Diskussionsrunde im Anschluss an eine Autorenlesung in der Ulmer Buchhandlung Gondrom von den Aussagen des Schülers erzählte.
Religionsfragen außen vor
Der Sachbuchautor Udo Ulfkotte hatte dort sein neues Buch "Heiliger Krieg in Europa" vorgestellt, in dem er zu belegen versucht, wie die Muslimbruderschaft mit illegalen und legalen Mitteln die westliche Kultur zerstöre und die Islamisierung Europas anstrebe.
Derartige Religionsfragen spielten gestern vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht keine Rolle. "Ein solches Verfahren hätte es auch gegeben, wenn irgendeiner einen anderen mit Gewalt bedroht, wenn er am Sportunterricht teilnimmt", betonte Richterin Gabriele Buck gegenüber unserer Zeitung. Wer so etwas tue, der mache sich einer Straftat der Nötigung schuld. Einziges Problem gestern: Sowohl der Junge als auch der islamische Vorbeter bestritten, dass es je zu einer solchen Aussage gekommen sei.
Die Realschullehrerin als auch der Freund des Türkenjungen blieben jedoch bei ihrer Darstellung, was letztendlich auch zu der Verurteilung führte.
Der 13-Jährige hatte dem Gericht auch erklärt, dass er freiwillig in die Koranschule nach Schwaighofen gehe und dass ihm die Worte des Imam "sehr wichtig" seien. Ferner bezeichnete er sich als tief religiös. Der Imam seinerseits wies jegliche Verdächtigung der Einflussnahme von sich, erklärte gar, er habe den Buben im Gegenteil zur Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht in der Pfuhler Realschule "ermuntert", damit er etwas über andere Religionen erfahre. Diese Version erschien dem Gericht wie auch den Staatsanwalt eher abwegig, weshalb der Islamgelehrte wegen Nötigung verurteilt worden war.
Oberstaatsanwalt Markus Schroth hatte mit 60 Tagessätzen eine höhere Strafe gefordert, der Verteidiger des hauptamtlichen Koranlehrers plädierte auf Freispruch. |