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Gefangen in Saudi-Arabien - Islam ist Liebe
Date Author admin
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Mama, bitte helft mir! Mohammed sperrt mich ein. Mein Kind hat er mir weggenommen. Meinen Pass auch. Er sagt, er will, dass wir hier in Saudi-Arabien leben und dass unser Kind hier aufwächst. Bitte, tut was!"


Die Frau, die da am Telefon um Hilfe fleht, ist die Hamburgerin Sandra S.*. Sie ist 19 Jahre alt. Zwei, drei Anrufe, die geprägt waren von Verzweiflung und Angst, sind die einzigen Lebenszeichen, die ihre Angehörigen seit Ostern bekommen haben. Fünf Jahre ist es her, dass die Hamburgerin Sandra S. in einem Park in Eppendorf den damals knapp 30-jährigen Mohammed L.* aus Saudi-Arabien trifft. Sie ist 14, kommt aus schwierigem Elternhaus, lebt eine Zeitlang bei der Großmutter.

Mohammed soll steinreich sein, fährt dicke Autos, wohnt in Nobelhotels. Und er soll die totale Kontrolle über Sandra ausgeübt haben. Die Großmutter Ruth S.: "Eines Tages sagte sie mir, sie sei zum moslemischen Glauben übergetreten und habe Mohammed geheiratet. Ich konnte es nicht fassen. Sie war da erst 14."

Im Oktober 2006 bekommt Sandra ein Kind. Mohammed erzählt der Großmutter, er habe eine Wohnung an der Hallerstraße angemietet. Dort wolle er mit Sandra und der kleinen Lela einziehen. Aber vorher will das Paar noch in Urlaub fahren. Mit dem Kind.

Nach Dubai soll es gehen. Für eine Woche. Eigentlich soll auch noch Sandras Freundin Prinzla (19) mit. Sie erzählt: "Im letzten Moment sagte Mohammed, es sei kein Platz mehr in der Maschine. Ich solle vier Tage später nachkommen. Aber als ich am Flughafen ankam, sah ich, dass es zum angegebenen Zeitpunkt gar keinen Flug gab", erzählt sie. Sie ist sich sicher: "Ein Trick. Ich störte seine Pläne."

Irgendwie muss es Mohammed gelungen sein, Sandra zu überreden, einen Abstecher nach Saudi-Arabien zu machen. "Sie rief mich an. Da war sie noch ganz fröhlich gelaunt", erzählt die Großmutter. "Ich warnte sie. Aber sie sagte, es sei doch nur für zwei Tage." Das war Mitte März.

Vor vier Wochen meldete sich Sandra das letzte Mal. "Sie sagte, sie sei im Elternhaus Mohammeds in Riad eingesperrt", berichtet Prinzla, die Freundin. "Und Sandra erzählte, sie habe die Tür eingetreten und sei so an das Handy gekommen. Ihr Kind sei in irgendeinem anderen Gebäudeteil. Sie wisse nicht wo." Prinzla macht sich große Sorgen: "Mohammed hat Sandra auch vorher schon in Deutschland eingesperrt und geschlagen."

Umso unverständlicher ist für alle, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen wegen Entführung und Verschleppung eingestellt hat, kaum dass Anzeige erstattet war. Sprecher Wilhelms Möllers sagt: "Auch wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte das Kind nicht gehen lassen will. Da beide das Sorgerecht haben, ist dies ein Fall fürs Familiengericht, nicht für uns." Im Übrigen: In Saudi-Arabien sei es keine Straftat, wenn ein Mann sein Kind und seine Frau festhält. "Also hätte ein Rechtshilfeersuchen an die saudische Justiz keine Aussicht auf Erfolg."

Auch vom Auswärtigen Amt erhielt die Familie eine Abfuhr. "Sandra habe die Reise doch freiwillig angetreten", haben die uns entgegengehalten. "Außerdem seien die beiden doch verheiratet." Großmutter Ruth S. ist verzweifelt und enttäuscht: "Sandra ist entführt worden -°aber niemand unternimmt etwas."

Info:
Rechtliche Lage Ein Problem, das vor allem Eltern in binationalen Ehen haben Ist die Liebe vorbei, setzt sich nicht selten einer der Partner mit dem Kind ins Heimatland ab. Handelt es sich um islamische Länder, ist es schwierig, mit juristischen Mitteln die Herausgabe zu erwirken. Denn diese Länder haben in der Regel das Haager Kindesentführungsabkommen nicht unterzeichnet. Dort ist außerdem das Familienrecht stark religiös geprägt. Eine Ausreise des Kindes ohne Zustimmung des Vaters ist nicht möglich. Wurde das Kind jedoch in ein Land entführt, in dem das Abkommen gilt, stehen die Chancen gut. Ziel des Abkommens ist die sofortige Rückführung des Kindes in seine gewohnte Umgebung. Der betroffene Elternteil muss einen Rückführungsantrag beim Generalbundesanwalt stellen. Das Wichtigste in einem Rückführungsverfahren ist die Zeit Sollte das Kind länger als ein Jahr an seinem Aufenthaltsort sein, wird das ausländische Gericht die Rückführung ablehnen. www.vermisste-kinder.de

Links:

www.vermisste-kinder.de

Quelle: http://archiv.mopo.de

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