Bonn. Drei Jahre lang hat eine 47-jährige Frau eine Praxis für Naturheilkunde, Homöopathie und Psychotherapie ohne Erlaubnis und fachliche Abschlüsse geführt.
Das Bonner Amtsgericht verurteilte die falsche Ärztin am Dienstag wegen Betruges, Körperverletzung und Urkundenfälschung zu 15 Monaten Haft auf Bewährung. Daneben muss sie 11.900 Euro Geldbuße zahlen, weil sie mit der Speicherung von Patientendaten auch gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat. Die Angeklagte legte ein volles Geständnis ab.
Die Hauptschulabsolventin und Mutter von zwei Kindern hatte sich einen Doktortitel erschlichen und sich mit Berufsbezeichnungen wie etwa Ärztin, Heilpraktikerin und Psychologische Psychotherapeutin - geschmückt, für die sie keinerlei Ausbildung hatte.
Insgesamt 119 Patienten wurden in ihrer Kartei gefunden. Ihnen nahm sie sogar Blut ab oder verabreichte ihnen Medikamente. Gegenüber den Krankenkassen legte sie eine gefälschte Approbationsurkunde vor. Der Fall war aufgeflogen, weil sie einer Krankenkasse eine gefälschte Promotionsurkunde von einer Universität vorgelegt hatte, die es nicht gibt.
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