Das Bistum Eichstätt hat einem Ruhestandspriester weitere Exorzismen verboten. Der Mann hatte 1997 die Erlaubnis zur Teufelsaustreibung erhalten, 2005 war sie ihm entzogen worden. Gegen dies Verbot verstieß der Priester jedoch.
Es habe ein klärendes Gespräch von Generalvikar Johann Limbacher mit dem pensionierten Priester gegeben, teilte das Bistum mit. In diesem habe der Geistliche "ausdrücklich sein Bedauern" ausgesprochen, dass er einen Exorzismus gesprochen und damit das Verbot missachtet habe. Der Priester habe sich verpflichtet, in Zukunft weder einen Exorzismus noch Befreiungsgebete zu sprechen.
Kirche räumt Teufelsaustreibungen ein
Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks hatte kürzlich die Exorzismus-Debatte in der katholischen Kirche neu entfacht. Das Erzbistum Paderborn räumte ein, einen bayerischen Exorzisten offiziell mit einer Teufelsaustreibung beauftragt zu haben. Es habe in den vergangenen Jahren drei Fälle von kirchlich begleitetem Exorzismus im Erzbistum gegeben, sagte ein Sprecher. Auch das Augsburger Ordinariat bestätigte nach Bekanntwerden der Fälle in Paderborn grundsätzlich Teufelsaustreibungen.
Der Sprecher des Augsburger Bischofs Walter Mixa, Christoph Goldt, hatte dazu gesagt, Exorzismus habe nichts mit spektakulären Filmklischees zu tun. Bei der Austreibung von Dämonen und bösen Mächten handele es sich heute im kirchlichen Rahmen um Gebete mit der Bitte um Befreiung vom Bösen, wie dies zum Beispiel auch im Vater Unser enthalten sei. Bei jeder Taufe werde ein Exorzismus-Gebet gesprochen, das den Täufling den Mächten des Bösen entziehe.
Seit dem Prozess um die Teufelsaustreibung an Anneliese Michel vollziehen die deutschen Bischöfe auch nicht den Wunsch des Vatikan, jedes Bistum möge einen Exorzisten ausweisen. Begründung: es sei kein Bedarf da. Doch wird nach Aussagen verschiedener Beteiligter in Deutschland beinah täglich ein Exorzismus vollzogen, meist inoffiziell und ohne Wissen der Diözesen.
"Befreiungsgebet" nur mit Genehmigung
Der sogenannte große Exorzismus, der auf Wunsch einzelner Menschen durchgeführt werde, die sich in besonders starker Weise von bösen Mächten bedrängt sähen, sei ebenfalls ein "Befreiungsgebet", so das bischöfliche Ordinariat in Augsburg. Es dürfe nur mit spezieller Genehmigung des Diözesanbischofs durchgeführt werden, um Missbräuchen vorzubeugen und um die Betroffenen vor Bloßstellungen in der Öffentlichkeit zu schützen. Solche individuell gewünschten Befreiungsgebete seien insgesamt jedoch seltene Einzelfälle.
So sieht es die Kirche. Doch Radiojournalist Marcus Wegner hat zwei Jahre lang recherchiert und herausgefunden: Fast jeden Tag melden sich Menschen bei Pater Jörg Müller aus Freising, die angeben, von dunklen Mächten beeinflusst oder vom Teufel besessen zu sein - auch und besonders häufig in Bayern. Menschen wie die 22-jährige Heike H. aus Oberbayern, die schon 40 Exorzismen hinter sich hat.
Zunehmende Nachfrage nach "Gebetsdienst"
Müller ist Theologe und Psychotherapeut und gehört zum "Münchner Kreis" - einer bundesweit einmaligen Anlaufstelle, die aus einem Team von Ärzten, Priestern, Psychologen und Laien besteht. Der Bedarf nach Hilfe steigt: 350 Anfragen kamen im vergangenen Jahr - für den sogenannten "Gebetsdienst", eine freundliche Umschreibung für Exorzismus, kämen nach eingehender ärztlicher und psychologischer Untersuchung jedoch nur wenige Personen in Frage, sagt Müller.
Quelle: http://www.br-online.de
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