Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen - sonst wäre diese Tötungsart nicht laut Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.
In Deutschland leben 3,2 Millionen Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder Gewohnheit halten sich einige von Ihnen nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere, ganzjährig, aber insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Festes - ohne jegliche Betäubung, obwohl dies anachronistische, grausame Tierquälerei ist.
Die Erteilung einer „Ausnahmegenehmigung“ zum Schächten nach §4a Abs.2 Nr.2 TierSchG unterliegt nach wie vor strengen Prüfungskriterien - auch nach dem Leipziger-BVerwG-Schächturteil (Az.3 C 30.05) vom 23.11.2006.
Illegal geschächtete Tiere werden so strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte, die Schafe verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können strafrechtlich belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldstrafen belegt werden.
Die Ordnungsbehörden sind angewiesen im o.a. Zeitrahmen besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten und entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung nachzugehen.
V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann / 07.11.2008
Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V.
Weitere Informationen - Internet: schaechten-apg.org und www.arbeitskreis-tierschutz.de
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In diesem Zusammenhang hier nochmal die interessante PM aus RheinlandPfalz:
Pressemitteilung vom 06.11.2008
Tierschutz
Umweltministerin Margit Conrad: „Schlachten von Tieren ohne Betäubung EU-weit verbieten“ – Geschächtetes Fleisch kennzeichnen
Die rheinland-pfälzische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Margit Conrad hat sich gegen das Schlachten von Tieren ohne Betäubung ausgesprochen. „Wir fordern ein EU-weites und ausnahmsloses Verbot dieser Praxis und des Schächtens“, sagte Conrad. „Der jetzige Vorschlag der EU-Kommission geht nicht weit genug und fällt hinter die Standards des deutschen Tierschutzrechts zurück. Die Mehrheit der Menschen lehnt das Schlachten von Tieren ohne Betäubung als tierschutzwidrig ab. Eine EU-Verordnung muss Schlachttiere vor unnötigen Schmerzen schützen.“
Rheinland-Pfalz fordert in der Sitzung des Bundesrates am 7. November Nachbesserungen am entsprechenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission.
Die Bundesregierung wird gebeten, sich für ein EU-weites und ausnahmsloses Verbot des Schlachtens ohne Betäubung einschließlich des so genannten “Schächtens“ einzusetzen.
Erst wenn für diese Forderung keine Mehrheit zu erreichen sein sollte, so fordert Rheinland-Pfalz die Kennzeichnungspflicht für Fleisch und Erzeugnisse von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden. Die Kennzeichnungspflicht erstreckt sich bislang noch nicht auf die Schlachtmethode.
Conrad: „Mit einer Kennzeichnung hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher wenigstens die Möglichkeit, sich bewusst gegen diese Produkte zu entscheiden.“ Es sei davon auszugehen, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse aus Mitgliedstaaten der Gemeinschaft oder Drittländern auf den deutschen Markt gelangten, die aus Schlachtungen ohne Betäubung stammen.
Rheinland-Pfalz setzt sich seit 2007 für ein EU-weites Verbot des Schächtens und für die Kennzeichnung beziehungsweise das Importverbot von geschächtetem Fleisch ein. Frau Ministerin Conrad hat in diesem und dem vergangenen Jahr den damaligen Bundeslandwirtschafts- und Verbraucherminister Horst Seehofer schriftlich gebeten, sich auf EU-Ebene für diese Forderungen stark zu machen.
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Ulrich Dittmann Arbeitskreis Tierschutz (07.11.2008; 12:40 Uhr)
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Text: http://www.fellbeisser.net